ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Allgemeines
1.1. Im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit übernimmt die IFW GmbH – Tivigo („Auftragnehmerin“) für ihre Auftraggeber Verkaufsförderungskampagnen sowie die Schaltung von Werbeinhalten im DOOH-Bereich, Content Planung, Content Erstellung und Grafikdesign und Branding.
1.2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Verträge (auch Gratiseinträge), die zwischen der Auftragnehmerin und dem Auftraggeber zustande kommen. AGB des Auftraggebers werden auf keinen Fall Vertragsbestandteil.
1.3. Außendienst- oder Redaktionsmitarbeiter haben keine Vollmacht, abweichende Vereinbarungen zu schließen
oder wie auch immer geartete zusätzliche Zusagen zu machen.

2. Vertragsabschluss / Laufzeit / Verlängerung
2.1. Der Vertrag kommt zustande, sobald der Auftraggeber einen vollständig ausgefüllten Bestellschein, der die Leistungen, den Jahrespreis und die Mindestlaufzeit enthält, unterzeichnet. Die Bestellung ist für den Auftraggeber verbindlich und unwiderruflich.
2.2. Grundlage des Vertrages ist ausschließlich die schriftliche oder in Textform gehaltene Bestellung laut Bestell- schein. Mündliche Nebenabreden werden nicht Vertragsbestandteil. Streichungen, Ergänzungen und Abänderungen der im Bestellschein beschriebenen Bedingungen sind jedoch wirksam. Die Leistungsbestandteile des gebuchten Produktes können den Dienstleistungen entnommen werden. Diese sind abrufbar unter www.tivigo.at.
2.3. Verträge werden auf eine bestimmte Mindestlaufzeit (3 oder 12 Monate) abgeschlossen, in welcher eine ordentliche Kündigung nicht zulässig ist. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch zu den gleichen Bedingungen, wenn nicht 1 Monat vor Ablauf schriftlich oder in Textform (E-Mail) gekündigt wird.

3. Rechnung / Zahlungskonditionen / Terminsverlust
3.1. Sofern nicht anders vereinbart wird das Entgelt im Voraus und auf ein Vertragsjahr geschuldet. Ratenzahlungsvereinbarungen oder Stundungen müssen schriftlich getroffen werden. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, gegen Forderungen der Auftragnehmerin aufzurechnen.
3.2. Die erste Rechnung wird zu Beginn des Monats oder zu Beginn der Leistungserbringung gestellt. Es ist Angelegenheit des Auftraggebers Sorge dafür zu tragen, dass sämtliche Unterlagen, Daten, Freigaben oder Ähnliches rechtzeitig vorliegen (vgl. Punkt 6).
3.3. Bei verspäteter Zahlung gelten die Verzugszinsen als vereinbart. Für den Fall der nicht vollständigen oder fristgerechten Zahlung kann die Auftragnehmerin das auf die gesamte Laufzeit entfallende Entgelt fällig stellen und ist die Auftragnehmerin berechtigt die eigene Leistungserbringung auszusetzen bis sämtliche Forderungen beglichen sind (Terminsverlust). Die gerichtliche Geltendmachung gilt jedenfalls als Fälligstellung.
3.4. Wir versenden unsere Rechnungen per E-Mail an die vom Kunden im Bestellschein angegebene Mail-Adresse. Der Kunde kann der Zusendung per E-Mail jederzeit widersprechen oder uns eine andere Mail-Adresse für den Empfang mitteilen.

4. Vertragsrücktritt durch den Auftraggeber / Vertragsstrafe
4.1. Bei einem Vertragsrücktritt des Auftraggebers werden folgende Vertragsstrafen verrechnet: Bei Vertragsrücktritt vor dem vereinbarten Starttermin fallen 50 % des auf die gesamte Mindestlaufzeit vereinbarten Entgeltes als Vertragsstrafe an; bei einem Rücktritt nach vereinbartem Starttermin fällt eine Vertragsstrafe von 100 % an. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten. Der Auftraggeber hat auch den entgangenen Gewinn zu ersetzen.

5. Material / Haftung
5.1. Unter „Material“ werden die für die Durchführung des Auftrages notwendigen Unterlagen, Daten und Dateien,
zuzüglich für deren Funktion erforderlicher Informationen verstanden.
5.2. Für die Übergabe des Materials an die Auftragnehmerin ist der Auftraggeber verantwortlich. Der Auftraggeber trägt dafür Sorge, dass das Material bis spätestens 15 Arbeitstage vor Beginn der Leistungserbringung durch die Auftraggeberin, vollständig, fehlerfrei, den vertraglichen Vereinbarungen entsprechend und für die vereinbarte Schaltung tauglich an die Auftragnehmerin übergeben wird. Im Falle der Nichteinhaltung dieses Termins behält sich die Auftragnehmerin das Recht einen neuen Schalttermin zu definieren.
5.3. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, nicht jedoch verpflichtet, das Material zu bearbeiten soweit dies zur Umsetzung erforderlich oder sinnvoll ist. Die Auftragnehmerin ist berechtigt den Aufwand in Rechnung zu stellen. Der Auftraggeber kann um eine Änderung der eingetragenen Daten schriftlich ersuchen. Der Auftraggeber hat Anspruch auf jederzeitige Löschung seiner Daten, ohne dass dadurch die Zahlungspflicht erlischt.
5.4. Der Auftraggeber bestätigt, dass er sämtliche erforderlichen Rechte, insbesondere Nutzungs-, Veröffentlichungs-, Verwertungs- und Urheberrechte, an den zur Verfügung gestellten Materialien besitzt und frei darüber verfügen kann. Der Auftraggeber garantiert, dass die Inhalte der Promotion nicht gegen geltendes Recht, gesetzliche und behördliche Verbote, sowie die guten Sitten verstoßen. Der Auftraggeber garantiert der Auftragnehmerin weiters, dass durch die Auftragserfüllung Rechte Dritter nicht beeinträchtigt werden. Die Verantwortung für den Inhalt der Promotion trägt ausschließlich der Auftraggeber. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet eine inhaltliche Prüfung vorzunehmen. Der Auftraggeber hat die Auftragnehmerin im Zusammenhang mit allen Ansprüchen Dritter schad- und klaglos zu halten.
5.5. Die Auftragnehmerin ist nicht verpflichtet, das Material aufzubewahren. Die Auftragnehmerin haftet nicht für beschädigtes oder verloren gegangenes Material des Auftraggebers.
5.6. Sollte eine technisch fehlerfreie Auftragsabwicklung nicht gewährleistet werden können, ist die Auftragnehmerin
berechtigt, das Material unverzüglich aus der Schaltung zu nehmen.
5.7. Sollte das Material durch die Auftragnehmerin bearbeitet werden, verbleiben alle eventuell entstehenden Rechte bei der Auftragnehmerin. Alle Rechte, insbesondere sämtliche patent-, urheber- und sonstige immaterialgüter- rechtlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte, an Produkten der Auftragnehmerin sowie an Teilen davon stehen ausschließlich der Auftragnehmerin zu.

6. Gewährleistung / Schadenersatz / Haftungsausschluss
6.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet die Promotion unmittelbar nach der Aktivierung auf eventuelle Mängel zu prüfen und etwaige Mängel innerhalb von 3 Werktagen ab Schaltung schriftlich bei der Auftragnehmerin zu reklamieren. Erfolgt die Reklamation nicht bzw. nicht fristgerecht, so gilt die Promotion als akzeptiert und es entfallen allfällige Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche des Auftraggebers. Im Falle von rechtzeitig berechtigt gerügten Mängeln, ist die Auftragnehmerin zur Richtigstellung verpflichtet.
6.2. Die Auftragnehmerin macht keine Zusicherungen über mögliche Platzierungen der Promotion. Ein Ausschluss von Mitbewerbern des Auftraggebers kann nicht vereinbart werden. Farbabweichungen bzw. Abweichungen vom Design berechtigen den Auftraggeber nicht zu Preisminderung oder Rücktritt.
6.3. Es liegt ferner kein Mangel/Fehler vor, wenn es sich um Fehler außerhalb des Einflussbereiches der Auftragnehmerin handelt, dies sind insbesondere Störungen der Kommunikationsnetze anderer Unternehmen, Rechnerausfall bei Internet-Providern, sowie Stromausfall. Die Auftragnehmerin gewährleistet eine Erreichbarkeit ihrer Server von 99 % im Jahresmittel.
6.4. Sollten bei einem Auftrag Mängel oder Fehler auftreten, so ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die Bezahlung
eines anderen Auftrages zu verweigern bzw. gegenzurechnen.
6.5. Die Auftragnehmerin haftet nur für Schäden, die sie grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht. Eine Haftung für entgangene Gewinne oder andere Folgeschäden ist ausdrücklich ausgeschlossen. Die Haftung ist betragsmäßig beschränkt auf das vom Auftraggeber bezahlte Entgelt.

7. Geheimhaltung / Datenschutz / Zustimmungserklärung
7.1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle Informationen und Daten, die er von der Auftragnehmerin im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages erhält, vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Die Verpflichtung erstreckt sich über die Beendigung des Vertrages hinaus.
7.2. Der Auftraggeber erklärt sich bei Bestellung sowie Vertragserrichtung ausdrücklich damit einverstanden, dass die Auftragnehmerin die vom Auftraggeber angegebenen Daten erfasst und für Vertrags und Marketingzwecke verwendet. Die Auftragnehmerin ist berechtigt im Zuge der Optimierung, Daten des Auftraggebers zu veröffentlichen (insbesondere Kontaktdaten, Fotos, Filme, Geoinformationen) Die Zustimmungserklärungen gelten über den vereinbarten oder tatsächlichen Vertragszeitraum hinaus, können jedoch jederzeit schriftlich widerrufen werden.

8. Änderung der AGB
IFW GmbH – Tivigo ist berechtigt, gegenständliche AGB mittels Ankündigungsfrist von einem Monat zu ändern oder zu ergänzen, vorbehaltlich solcher Klauseln, welche wesentliche Vertragsbestandteile darstellen. Die geänderten oder ergänzten Vertragsbedingungen werden dem Auftraggeber an die von diesem im Zuge des Vertragsschlusses benannte E-Mail-Adresse übermittelt. Widerspricht der Auftraggeber den geänderten Vertragsbedingungen nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, werden die Änderungen wirksam. Im Falle eines Widerspruches ist IFW GmbH – Tivigo als Auftragnehmerin berechtigt, die bestehenden vertraglichen Vereinbarungen ordentlich zum nächstmöglichen Termin zu kündigen.

9. Sonstiges
9.1. Es kommt ausschließlich österreichisches Recht zur Anwendung. Erfüllungsort ist für beide Parteien der Firmensitz der Auftragnehmerin. Gerichtsstand ist für beide Parteien 1100 Wien.
9.2. Die Ungültigkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmung tritt eine gültige Bestimmung, die ersterer nach deren Sinn und Zweck rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt.